Workout Platz
Auf unserem Gelände befindet sich auch ein Workout Platz, der Ihnen jederzeit zur Verfügung steht. Wir leihen Ihnen gerne TRX oder andere Trainingsgeräte. Sie können uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie etwas brauchen.
Auf dem Platz:
- Kein Gebrauch von scharfen oder gläsernen Gegenständen (z. B. Flaschen, Messer, Spritzen usw.)
- Kein Rauchen, kein Alkoholkonsum, kein Umgang mit Feuer, kein Gebrauch von Suchtmitteln jeglicher Art
- Keine Einreise mit Tieren
- Zákaz vstupu na kolech, kolečkových bruslích, skateboardech, tříkolkách a koloběžkách
- Zákaz přinášet či vhazovat cizí předměty na plochu hřiště
- Keine Fahrräder, Rollschuhe, Skateboards, Dreiräder und Motorroller
- Verbot, fremde Gegenstände auf das Spielfeld zu bringen oder zu werfen
- Keine Benutzung des Spielplatzes, wenn die Elemente beschädigt sind, wenn die Sicht eingeschränkt ist, wenn die Oberfläche nass, rutschig, von der Sonne aufgeheizt oder vereist ist Kein Zugang zum Spielplatzbereich außerhalb der festgelegten Zeiten.
- Verbot der Beschädigung und Verschmutzung von Räumlichkeiten, Einrichtungen und Geräten
- Verbot von Aktivitäten, die die Sicherheit und Gesundheit der Nutzer gefährden Verbot der Durchführung von Werbe- und sonstigen Veranstaltungen ohne Wissen des Betreibers
Pflichten der Besucher und Nutzer
- Die Besuchsregeln und die Anweisungen des Verwalters zu respektieren
- Verwenden Sie die Spielelemente auf normale Weise und für den vorgesehenen Zweck
- Sich höflich und diszipliniert zu verhalten, um sich selbst und andere nicht zu gefährden
- Für Sauberkeit sorgen, Müll in die Mülleimer werfen
- Stellt er/sie Mängel oder Schäden an den Spielgeräten fest, benachrichtigt er/sie unverzüglich den Spielplatzleiter.
WIR DANKEN IHNEN FÜR DIE EINHALTUNG DER BESUCHSREGELN UND WÜNSCHEN IHNEN EINEN SCHÖNEN TAG.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Unfälle, die durch Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Besucherordnung oder der Anweisungen des Betreibers verursacht werden! Die Beschädigung der Spielplatzgeräte kann eine Geldstrafe bis zu 15.000 CZK und ein Verbot des Spielplatzes gemäß § 50 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Nr. 200/1990 Slg. nach sich ziehen. Die Beschädigung kann aber auch als Straftat nach § 228 des Strafgesetzbuches gewertet werden. Wenn Sie eine Beschädigung der Grünanlagen oder Spielgeräte feststellen, melden Sie dies bitte unverzüglich der Stadtpolizei.